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Ist die Nutzung eines elektronischen Vergabeverfahrens nach der UVgO Brandenburg auch für private Fördermittelempfänger (z.B. Verbände, Vereine) verpflichtend?

Dies ist eine Rechtsfrage, die wir so leider nicht beantworten können, da wir zur Rechtsberatung nicht befugt sind. Bitte prüfen Sie immer Ihren Fördermittelbescheid, bei welcher Wertgrenze Sie welche Vergabeart anwenden sollen/müssen. Die einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen für Brandenburg stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

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