Ist es rechtlich in Ordnung, im Vergabeprozess vollständig auf Papier zu verzichten? Präziser: Reicht es aus, einen Zuschlag (national oder EU-weit) in elektronischer Form zu verschicken? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? (Bundesland Niedersachsen)
Ein Zuschlagsschreiben elektronisch zu verschicken, wird sogar empfohlen. Der evergabe Manager unterstützt hier beispielsweise durch den Workflow und mit Textvorlagen.
Des Weiteren spielt es eine Rolle, um welche Vergabeart und welchen Rechtsrahmen es sich handelt. Europaweite Ausschreibungen müssen seit 2018 komplett elektronischen durchgeführt werden. Hier gibt es weitere Informationen zur E-Vergabe Pflicht >