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Arbeiten die Auftraggeber mit einheitlichen Begriffen?

Auftraggeber müssen sich beim Beschreiben und Benennen Ihrer benötigten Leistung an Regeln halten. So gilt es, die Leistung so präzise wie möglich zu beschreiben und entsprechende CPV-Codes (vor allem bei EU-weiten Ausschreibungen) zu setzen. Auch ausgewählte Gewerke helfen dabei, die Ausschreibung entsprechend einzusortieren und dadurch von potenziellen Bietern gefunden zu werden.

Zudem muss der Titel des Vorhabens eindeutig sein. Das ist vor allem im Sinne des Auftraggebers selbst. Gibt es keine genaue Bezeichnung, wird die Ausschreibung ggf. nicht gefunden und es gehen auch keine Angebote ein. Besser ist es also, alles genau zu beschreiben.

Es ist davon auszugehen, dass dieselben Vorhaben auch einheitlich benannt sind. Es kann aber zu regionalen Unterschieden in der Wortwahl kommen, Beispiel: Tischler (eher Norddeutschland) statt Schreiner (eher Süddeutschland) oder Verdingungsunterlagen statt Vergabeunterlagen.

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