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Bei den Unterlagen zur Eignungsprüfung sind oft Referenzen zur gleichen Leistungsart gefordert. Ist das im Sinne von Lieferleistung, Bauleistungen etc. zu verstehen?

Ja, das ist korrekt. Die Leistungsart ist im Bekanntmachungstext separat hinterlegt. Bauleistung oder Liefer-/Dienstleistung ist immer entsprechend genannt.

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