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Ist der Name der unterzeichnungsberechtigten Personen in Textform ausreichend?

Ja, eine einfache elektronische Signatur bedarf keiner besonderen technischen Vorkehrung. Sie wird mittels frei zugänglicher Software oder im Internetbrowser erstellt.

Durch ihre Einfachheit hat sie in juristischen Streitfällen nur eine kleine Beweiskraft. Die Einfache elektronische Signatur wird überwiegend zur internen Kommunikation in Unternehmen und für formfreie Vereinbarungen genutzt. Bereits eine gescannte Unterschrift als Bilddatei ist ausreichend und kann für die digitale Kommunikation verwendet werden.

In Vergabeverfahren ist die häufig verlangte Signatur in Textform bei der Angebotsabgabe eine einfache elektronische Signatur. Dabei muss zu erkennen sein, dass es sich um eine natürliche, existierende Person handelt.

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