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Kann der Auftraggeber uns direkt den Link zu seiner Ausschreibung zusenden, wenn er möchte, dass wir uns an der Ausschreibung beteiligen? Kann der Auftraggeber den Bieter direkt zu Beginn einer Vergabe informieren?

Ja, nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, erhält der Auftraggeber eine Bestätigungs-E-Mail mit dem direkten Link zu seiner Vergabe. Diesen kann er den Bietern zusätzlich zur Verfügung stellen.

Der Versand des Links zur Ausschreibung nach Veröffentlichung des Verfahrens stellt grundsätzlich keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes dar. Dies liegt daran, dass alle Bieter ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung die Möglichkeit haben, die Ausschreibungsunterlagen einzusehen.

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