Wird man informiert, wenn man beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wurde?
Ja, sobald Sie am Vergabeverfahren teilnehmen und Ihr Angebot abgegeben haben, werden Sie über alle Schritte benachrichtigt. So auch, wenn Sie den Zuschlag erhalten bzw. nicht berücksichtigt werden konnten (Auftrag oder Absageschreiben).
In der Vergabestelle spricht man vom Submissionsergebnis (VOB) oder vom Ergebnis der Angebotsöffnung (UVgO)