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4-Augen-Prinzip auf evergabe.de

Wir erweitern unsere Funktionen im Tarif evergabe Pro und setzen das digital unterstützte 4-Augen-Prinzip nach § 14 VOB/A, § 14 VOL/A, § 55 VgV bzw. § 40 UVgO um.

Mit der Einführung des 4-Augen-Prinzips können Angebote nur noch von zwei Personen geöffnet werden. Um diese Funktion nutzen zu können, muss bei der Erstellung der Vergabe mindestens zwei Personen eine entsprechende Rolle zugewiesen werden. Wie dies funktioniert, erfährst Du in diesem Video.

Die Angebotsöffnung selbst kann am selben Bildschirm aber auch an verschiedenen Arbeitsplätzen, wie im Homeoffice, erfolgen.

Das 4-Augen-Prinzip gilt für alle Vergabeverfahren ab dem 20. Dezember 2021. Bei Verfahren nach SektVO ist das 4-Augen-Prinzip optional. Gewerbliche Ausschreibungen sind nicht betroffen.

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