Blauer Engel: Neue Vergabekriterien für umweltfreundliche Produkte und Recyclingkunststoffe
Das Umweltbundesamt hat zwei neue Hintergrundberichte zur Überarbeitung der Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel DE-UZ 30a sowie DE-UZ 237 veröffentlicht. Diese Berichte bieten eine wertvolle Grundlage, um die Anforderungen an umweltfreundliche Produkte nachvollziehbar zu gestalten und den Prozess der Überarbeitung zu dokumentieren.
Neue Vergabekriterien für Druckfarben, Tinten und Toner
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden die Vergabekriterien für das Umweltzeichen „Blauer Engel für Druckfarben, Tinten und Toner für Papier und Karton auf professionellen Druckmaschinen“ (DE-UZ 237) entwickelt, basierend auf dem „Blauen Engel für Druckerzeugnisse“ DE-UZ 195 (RAL 2023).
Ziel des Projektes war es, die Antragstellung für den Blauen Engel für Druckerzeugnisse nach DE-UZ 195 zu erleichtern. Für diese Antragstellung müssen zahlreiche Nachweise von Farbherstellern organisiert werden, falls kein eigenständiger Blauer Engel für Druckfarben, Tinten und Toner vorhanden ist. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
Einsatz umwelt- und gesundheitsfreundlicherer Stoffe
Verbot von kanzerogenen, mutagenen und erbgutverändernden Stoffen
Beschränkung des Aromatengehalts und polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK)
Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)
Anforderungen an Nachhaltigkeitszertifikate bei der Nutzung natürlicher Rohstoffe wie Sojaöle
Nachweis der guten Lösbarkeit der Druckfarben vom Papier bei der Altpapieraufbereitung
Blauer Engel: Vergabekriterien für Recyclingkunststoffe DE-UZ 30a
Dieser Bericht dokumentiert den Prozess sowie die Ergebnisse der Überarbeitung der Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel DE-UZ 30a für „Produkte aus Recyclingkunststoffen“. Er soll in erster Linie die Nachvollziehbarkeit der in den Vergabekriterien formulierten Anforderungen an die ausgezeichneten Produkte sicherstellen.
Die Hauptaspekte umfassen:
Nachweisführung der Herkunft und Zusammensetzung der „Post-Consumer“-Kunststoff-Rezyklate
Minimierung und Kontrolle gefährlicher Stoffe gemäß EU-Verordnung Nr. 1272/2008
Berücksichtigung besonders besorgniserregender Stoffe im Sinne des Artikels 57 der Verordnung EC Nr. 1907/2006
Bewertung der Materialien hinsichtlich ihres Beitrags zum Umwelt- und Ressourcenschutz
Quelle: Umweltbundesamt