7. April 2025

Brandenburg Vergaberecht: Schnelleres Sanieren geplant

In Brandenburg könnte bald schneller saniert werden. Der Sonderausschuss Bürokratieabbau hat vorgeschlagen, die Wertgrenze für Direktaufträge von 1.000 Euro brutto auf 100.000 Euro netto zu erhöhen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Diese Änderung im Brandenburg Vergaberecht soll sowohl Behörden als auch Betriebe entlasten und die regionale Wirtschaft stärken.

Neues Vergaberecht bietet Vorteile für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe in Brandenburg beklagen sich häufig über den bürokratischen Aufwand bei öffentlichen Aufträgen. Viele sind nicht mehr bereit, sich auf Ausschreibungen zu bewerben, da das Risiko hoch ist, dass andere Betriebe den Zuschlag erhalten. Die geplante Änderung im Brandenburg Vergaberecht soll diesen Betrieben helfen, indem sie die Wertgrenze für Direktaufträge erhöht und so den Aufwand reduziert.

Unterstützung aus Brandenburger Wirtschaft

Wirtschaftsvertreter begrüßen die geplante Anpassung des Brandenburg Vergaberechts. Die Industrie- und Handelskammer Potsdam sowie der Handwerkskammertag betonen, dass die Digitalisierung der Vergabeprozesse ebenfalls vorangetrieben werden müsse. So könnten Formulare und Leistungsbeschreibungen durchgängig digital verfügbar sein, um den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren.

Bedenken und Forderungen der Gewerkschaften

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg äußert Bedenken hinsichtlich der Änderung im Brandenburg Vergaberecht. Es wird befürchtet, dass der Vergabemindestlohn bei Direktaufträgen nicht mehr greifen könnte. Die Gewerkschaften fordern eine klare Aussage der Landesregierung und setzen sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ein.

Quelle: rbb24

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