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Bundeskabinett beschließt neue Gesetze zur Energiewende und Vergabebeschleunigung

Die Bundesregierung hat sechs wichtige Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf den Weg gebracht. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts wurden vier bedeutende Energievorhaben beschlossen, die Unternehmen und Bürger entlasten sollen: die Abschaffung der Gasspeicherumlage, der beschleunigte Ausbau von Geothermie-Projekten, vereinfachte Genehmigungen für Windenergieanlagen auf See und den Ausbau der Stromnetze sowie eine Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich.

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage wird ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt. Die Maßnahme entlastet Verbraucher sowie Unternehmen – insbesondere die gasintensive Industrie und den Mittelstand – um insgesamt 3,4 Milliarden Euro jährlich. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt spart dadurch etwa 30 bis 60 Euro im Jahr. Zudem wird die Maßnahme indirekt auch die Stromkosten senken, da sie die Betriebskosten von Gaskraftwerken reduziert.

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Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, das den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern deutlich beschleunigt. Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden vereinfacht, digitale Prozesse eingeführt und verbindliche Fristen für Genehmigungen gesetzt. Zudem wird der Bau von Großwärmepumpen und die Absicherung von Geothermie-Schadensfällen rechtlich klar geregelt. Diese Maßnahmen stärken die Wärmeversorgung in Kommunen und Städten und beschleunigen die Energiewende.

Ein weiteres Gesetz setzt die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in nationales Recht um. Kernpunkte sind die Einführung von Beschleunigungsflächen und die Vereinfachung von Zulassungsverfahren für Windenergie auf See, Übertragungsnetze und Offshore-Anbindungsleitungen. Diese Maßnahmen sollen den Ausbau der erneuerbaren Energien effizienter und bürokratieärmer gestalten, um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Die EnWG-Novelle 2025 stärkt den Verbraucherschutz im Energiebereich und treibt die Digitalisierung voran. Energieversorger müssen sich künftig gegen Preisschwankungen absichern, um Haushalte vor übermäßigen Belastungen wie in der Energiekrise 2022/2023 zu schützen. Zudem ermöglicht „Energy Sharing“ Bürgern und juristischen Personen, lokal erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem einen schnelleren Rollout von Smart Metern vor, um die Digitalisierung der Energiewirtschaft zu beschleunigen.

Quelle: BMWE – Bundeskabinett beschließt zahlreiche Gesetze im Energiebereich

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