25. August 2021

Bundesregierung: Forderung nach EU-Reform des Vergaberechts

Das Hochwasser in NRW und Rheinland-Pfalz sowie die Corona-Pandemie haben die Schwächen des aktuell geltenden EU-Vergaberechts aufgezeigt. Die Bundesrepublik Deutschland fordert daher eine Reform des Vergaberechts, um künftig in Notsituation schneller zu handeln.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilt in einem Schreiben an die EU-Kommission mit, dass das EU-Vergaberecht um „die Aufnahme einer Ausnahmeregelung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Notlagen“ ergänzt werden sollte. Damit könnten dringend benötigte Güter, wie Mund-Nasen-Masken sowie Tests in der Corona-Pandemie, schneller beschafft werden.

Die Rechtsprechung der EU erlaubt zwar Ausnahmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe, allerdings sind diese an Bedingungen geknüpft. Die anhaltende Corona-Pandemie hat laut Bundeswirtschaftsministerium gezeigt, dass die Rechtsbegriffe „unvorhergesehenes Ereignis“ sowie „äußerte Dringlichkeit“ eine unsichere Rechtslage ergäben.

Der SPD-Abgeordnete Marcus Held gibt zu bedenken, dass diese Forderung als erste Reaktion in einer akuten Krisensituation eine hilfreiche Lösungsmöglichkeit wäre. Allerdings sollte das Vergaberecht in diesen Fällen nicht gänzlich ausgesetzt werden. Hierbei beruft er sich auf das „Open-House-Verfahren“ bei der Maskenbeschaffung, welches bislang mehr als 60 Klagen von Maskenlieferanten mit sich zog.

Damit das Instrument der „Direkten Vergabe“ nicht auf unbestimmte Zeit angewendet wird, soll dieses nur in einem „im Voraus festgelegten Zeitraum“ zur Anwendung kommen und je nach Notlage verlängert werden. Damit soll die Entwicklung neuer, innovativer Lösungen für die öffentliche Beschaffung nicht gefährdet bzw. beeinträchtigt werden.

Sofern die EU-Kommission dieser Forderung zu stimmt, ist vorgesehen, dass die Ausnahmeregelung nur von ihr oder durch einzelne EU-Mitgliedsstaaten initiiert werden kann. Außerdem solle die Regelung auf bestimmte Waren und Dienstleistungen sowie auf ausgewählte öffentliche Vergabestellen beschränkt werden.

Quelle: Handelsblatt

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