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Update: Bundesregierung will Handwerksordnung anpassen

Die Bundesregierung will die Handwerksordnung an Neuregelungen bei der Meisterpflicht anpassen. Dazu hat sie den Entwurf des „Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt. Reagiert werden soll damit auch auf weitere Entwicklungen im Handwerksrecht, die in der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften noch nicht nachvollzogen wurden oder klargestellt werden sollen – beispielsweise die aktuelle Bezeichnung von Gewerben. Zugleich sollten damit die Verfahren bei Meisterprüfungen flexibilisiert und so auch das Ehrenamt gestärkt werden. Die Bundesregierung rechnet durch die Änderungen unter dem Strich mit Einsparungen in Höhe von bis zu 8,62 Millionen Euro.

Im Einzelnen will die Bundesregierung in der Handwerksordnung etwa Begriffe zum Buchführungsverfahren anpassen. Änderungen im Prüfungswesen für Gesellenprüfungen würden durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung auch im Meisterprüfungsverfahrensrecht nachvollzogen.

Update: Der Bundesrat hat der 5. Novelle der Handwerksordnung (HwO) am 28. Mai 2021 zugestimmt. Der Beschluss unterstützt ein nachhaltiges und praxisnahes Prüfungssystem des Handwerks. Zudem schafft die Novelle neue Spielräume für mehr Arbeitsteilung und bietet mehr Flexibilität im Meisterprüfungsverfahren ohne dabei die hohen Ansprüche der Prüfungsqualität einzugrenzen.

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