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Bundesverwaltung handelt zielgerichteter: Monitoringbericht 2022 zeigt Fortschritte

Die Bundesverwaltung setzt das selbst auferlegte Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit konsequent um und handelt damit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zielgerichteter. Das zeigt der Monitoringbericht 2022, den der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung am 5. Februar 2024 beschlossen hat.

Die weiterentwickelte Fassung des Maßnahmenprogramms vom August 2021 sieht eine breitere Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien in der Bundesverwaltung vor. Neben den klassischen Anwendungsfeldern wie Wärmeenergieverbrauch, Beschaffung und Mobilität wurden weitere Felder aufgenommen, wie Diversität und Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung.

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Gerade bei den Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung hat die Bundesverwaltung in kurzer Zeit bereits viel erreicht: Alle fünf Teilmaßnahmen waren 2022 bereits größtenteils, eine davon sogar schon vollständig erreicht. Im Anwendungsfeld Gesundheit waren drei von sechs Teilmaßnahmen bereits vollständig erreicht.

Auch in den großen, klassischen Anwendungsfeldern Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften, Mobilität und Beschaffung mit bis zu 24 Teilmaßnahmen waren im Berichtsjahr mehrere vollständig umgesetzte Vorgaben vorzuweisen. Beispiele für vollständige Umsetzung sind u. a. Energieeffizienzvorgaben des Klimaschutzprogramms bei Neubauten und Sanierungsvorhaben, Auswahl emissionsarmer Fahrzeuge bei Dienstreisen sowie der Ausbau der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

Quelle: Bundesregierung

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