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Ein Jahr Wettbewerbsregister

Seit dem 1. Juni 2022 stellt das Wettbewerbsregister allen öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern in Deutschland Informationen zur Verfügung, um festzustellen, ob ein Unternehmen aufgrund begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollte oder bereits ausgeschlossen wurde.

Mehr als 200.000 Abfragen seit einem Jahr

Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet Informationen beim Wettbewerbsregister abzufragen. Für Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber hängt dies von den maßgeblichen Schwellenwerten ab, die auch für die Anwendbarkeit der Verfahrensregeln des GWB relevant sind.

Zudem besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage, wenn die genannten Schwellenwerte nicht erreicht werden. Seit Beginn der Abfragepflicht vor einem Jahr haben Auftraggeber bereits über 220.000 Abfragen durchgeführt. In den letzten Monaten wurden im Durchschnitt täglich über 1.000 Abfragen gestellt.

7.000 Unternehmen im Wettbewerbsregister – Vorzeitige Löschung bei Selbstreinigung

Aktuell sind etwa 7.000 Unternehmen im Register aufgrund von Sanktionsentscheidungen von Strafverfolgungs- und Ordnungswidrigkeitsbehörden eingetragen. Eine vorzeitige Löschung eines Eintrags ist möglich, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass sie die Voraussetzungen für die sogenannte Selbstreinigung erfüllen.

Dies bedeutet, dass sie den entstandenen Schaden ausgeglichen haben, mit den Ermittlungsbehörden kooperiert haben und Maßnahmen ergriffen haben, um weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Wenn das Bundeskartellamt einen Eintrag vorzeitig löscht, sind alle Auftraggeber daran gebunden, was bedeutet, dass der Ausschlussgrund im Vergaberecht damit aufgehoben ist.

Quelle: Dehne Dienstleistungs-GmbH


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