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EU-Kommission veröffentlicht „Non-Paper“ zum Marktzugang von Drittstaaten 

Die EU Kommission hat ein sogenanntes „Non-Paper“ herausgegeben, das sich mit dem Marktzugang von Unternehmen aus Drittstaaten in öffentlichen Vergabeverfahren beschäftigt. Das Dokument gibt öffentlichen Auftraggebern Hinweise, wie sie unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben mit Angeboten aus Nicht-EU-Staaten umgehen können. 

Zugleich sorgt aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Klarheit: In den Entscheidungen C-652/22 (Kolin) und C-266/22 (Qingdao) betont der EuGH, dass der Schutz des Binnenmarkts und sicherheitsrelevante Interessen legitime Gründe für den Ausschluss von Drittstaatsunternehmen sein können. Dies schafft neue rechtliche Spielräume für öffentliche Auftraggeber. 

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Laut dem „Non-Paper“ der EU Kommission können Vergabestellen Angebote von Unternehmen aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen ablehnen – auch wenn formale Diskriminierung ausgeschlossen ist. Das gilt insbesondere, wenn kein angemessenes Gegenseitigkeitsabkommen mit der EU besteht oder strategische Interessen der Union betroffen sind. 

Die aktuelle Entwicklung unterstreicht, dass die strategische Beschaffung stärker in den Fokus rückt. Öffentliche Auftraggeber sollten künftig sorgfältiger dokumentieren, aus welchem Land ein Bieter stammt und welche Ausschlussgründe gegebenenfalls greifen. 

Quelle: vergabeblog

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