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EuRH: Ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Güterverkehr

Es wird noch einige Zeit dauern, bis der intermodale Güterverkehr in der EU mit der Kombination verschiedener Transportmittel seinen Durchbruch erreicht. Ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) führt hierfür als Grund an, dass für Züge und Binnenschiffe nicht die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie für LKWs gelten.

Obwohl sich die EU bemüht hat, den Güterverkehr von der Straße zu reduzieren, sind die regulatorischen Hindernisse und Infrastrukturprobleme, die andere Verkehrsträger benachteiligen, nicht erfolgreich beseitigt worden. Damit die EU ihre ökologischen Ziele erreichen kann, müssen diese Probleme nach Aussagen des EuRH beseitigt werden.

Dreiviertel der Güter in der EU wird nach Angaben über die Straße befördert. Um den Güterverkehr umweltfreundlich zu gestalten, ist eine Verlagerung auf andere Verkehrsträger wie Schiene oder Binnenwasserstraßen von zentraler Bedeutung. Die EU hatte hierfür zwischen 2014 und 2020 mehr als 1,1 Millionen Euro zur Unterstützung für Intermodalitätsprojekte bereitgestellt.

Ziele der EU-Kommission

Zwar wurden auf EU-Ebene Ziele für eine verstärkte Nutzung von Schienen und Binnenwasserstraßen festgelegt. Allerdings waren diese nach Ansicht des EuRH unrealistisch. So sollte für 2030 und 2050 insgesamt eine Verdopplung des Schienenverkehrs und eine Steigerung der Nutzung von Wasserstraßen um 50 Prozent umgesetzt werden. Zudem haben die EU-Mitgliedsstaaten eigene Ziele etabliert, die nicht mit den EU-Zielen abgestimmt waren.

Forderungen des EuRH

Der EuRH kam zu dem Ergebnis, dass der intermodale Güterverkehr aufgrund von Hindernissen im Bereich der Rechtsvorschriften und Infrastruktur noch immer nicht unter gleichen Bedingungen mit dem Straßengüterverkehr konkurrieren kann. So gelten u. a. noch Rechtsvorschriften aus dem Jahr 1992. Insgesamt empfahl der Hof eine Reihe von Maßnahmen, um die Wirksamkeit der EU-Förderung in diesem Bereich zu verbessern.

Quelle: Europäischer Rechnungshof


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