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EU verklagt Deutschland wegen Vergabegesetz vor Gericht

Die Europäische Kommission hat rechtliche Schritte gegen Deutschland eingeleitet. Sie verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, da das Land die EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU und Richtlinie 2014/23/EU) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Die Kommission kritisiert, dass öffentliche Auftraggeber in Deutschland den Bietern nach Vertragsabschluss keine detaillierten Informationen zur Verfügung stellen. Dies erschwert es den Bietern, eine fundierte Entscheidung über eine mögliche Überprüfung zu treffen und den Zeitpunkt für diese Überprüfung festzulegen. Zudem bleibt die Definition des Begriffs „Auftraggeber“ im deutschen Recht unklar. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Auswahl der geeigneten Vergabeverfahren und sorgt für Unsicherheiten bei den Beteiligten.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Postsektor: Deutsche Auftraggeber im Postsektor müssen die Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe nicht anwenden. Dies widerspricht den EU-Richtlinien und schränkt den Wettbewerb ein.

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Bereits im Januar 2019 hatte die Kommission ein erstes Aufforderungsschreiben an Deutschland gesendet. Im Juli 2019 folgte ein ergänzendes Schreiben und im Juli 2021 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Trotz einiger Fortschritte bei der Behebung der festgestellten Missstände hält die Kommission die bisherigen Bemühungen Deutschlands für unzureichend.

Die Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe sollen Unternehmen die Bewerbung um öffentliche Aufträge ermöglichen und den Behörden helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln. Dadurch wird ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern gewährleistet. Mit der Bestimmung zu Postdiensten wird sichergestellt, dass Auftraggeber, die Postdienste erbringen, Vergabeverfahren durchführen, wenn auf sie die einschlägigen Bedingungen zutreffen.

Die Kommission steht weiterhin in regelmäßigem Kontakt mit den deutschen Behörden. Zwar wurden einige der Beanstandungen, wie die Methode zur Berechnung des Werts von Dienstleistungsaufträgen für Architekturbüroleistungen, ausgeräumt, doch drei der acht in der Stellungnahme dargelegten Beanstandungen bestehen weiterhin. Diese ungelösten Probleme schränken den Anwendungsbereich und den Zugang zu Nachprüfungsverfahren ein.

Quelle: EU Kommission

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