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Europäisches Chip-Gesetz

Die EU Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um die Versorgung mit Halbleitern künftig zu sichern und die technologische Führungsrolle Europas in diesem Bereich zu stärken. Mit dem Europäischen Chip-Gesetz soll somit die Wettbewerbsfähigkeit sowie parallel dazu der digitale und ökologische Wandel gestärkt werden.

Besonders bei medizinischen Geräten und in der Automobilindustrie führt der aktuelle Mangel an Halbleitern zu starken Produktionsengpässen. Die starke Nachfrage zeigt, wie hoch die globale Abhängigkeit der Halbleiter-Wertschöpfungskette von Produzenten beispielsweise aus China ist.

Ursula von der Leyen, EU-Kommissionspräsidentin: „Das Europäische Chip-Gesetz wird die Spielregeln für die globale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts verändern. Kurzfristig wird es unsere Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Krisen erhöhen, indem wir Störungen der Lieferkette antizipieren und vermeiden können. Mittelfristig wird es Europa zu einer führenden Position in dieser strategisch wichtigen Branche verhelfen.“

Das Europäische Chip-Gesetz soll ein „florierendes Halbleiter-Ökosystem“ von der Forschung über die Produktion bis hin zu einer robusten Lieferkette schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden insgesamt 43 Milliarden Euro in Form von öffentlichen und privaten Investitionen aufgenommen. Die EU verfolgt mit dem Gesetz den europäischen Marktanteil in der Halbleiterbranche bis 2030 auf 20 % zu verdoppeln.

In Kürze soll ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zur Prüfung des Vorschlags für ein Europäischen Chip-Gesetz durch die EU-Mitgliedsstaaten und des Europäische Parlaments starten.

Quelle: EU Kommission

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