Gesetzesentwurf für Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) vorgestellt
Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) zielt auf schnellere Genehmigungen für Geothermie, Großwärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen ab.
BMWE treibt Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) voran
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Entwurf für das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) vorgestellt. Mit der Einleitung der Länder- und Verbände-Anhörung wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrags gemacht. Das Gesetz soll Hindernisse im Genehmigungsverfahren für Geothermie-Anlagen, Großwärmepumpen sowie Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen abbauen, um den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. Das GeoBG integriert dabei auch Vorgaben der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED-III) in nationales Recht.
Schnellere Verfahren für Geothermie und Fernwärme durch GeoBG
Ein zentraler Aspekt des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes ist die schnellere Genehmigung von Geothermie-Anlagen und Wärmepumpen, die Ressourcen wie Flusswasser, Abwasser oder Luft nutzen. Auch der Bau von Wärmespeichern und Fernwärmeleitungen wird vereinfacht, sodass der Wärmetransport zwischen Erzeuger und Endverbraucher effizienter gestaltet werden kann. Geothermie und verwandte Technologien erhalten dabei den Status eines „überragenden öffentlichen Interesses“, ähnlich wie bei Wind- und PV-Anlagen. Damit wird die Energiewende weiter vorangetrieben.
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Kommunale Wärmeplanung und deren Umsetzung
Seit dem 1. Januar 2024 sind das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz, auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, in Deutschland in Kraft. Beide sollen den klimafreundlichen Heizungsumbau in Deutschland voranbringen und den CO-2-Ausstoß des Gebäudesektors senken. Besondere Verantwortung tragen die Kommunen, deren Stadtwerke oft für die Umstellung der Wärmeerzeugung verantwortlich sind. Das Webinar bietet Dir praxisnahe Leitlinien zur Durchführung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.
Mehr erfahrenGeoBG bringt Änderungen im Berg-, Wasser- und Naturschutzrecht
Der Gesetzentwurf umfasst Änderungen im Bergrecht, Wasserrecht und Naturschutzrecht, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Behörden können beispielsweise seismische Erkundungen zeitlich besser planen, da Einschränkungen im Artenschutz klarer definiert werden. Neu ist auch die Einführung von Höchstfristen: Genehmigungen nach Bergrecht müssen künftig innerhalb eines Jahres erteilt werden. Außerdem können Bergämter unter bestimmten Bedingungen von der Betriebsplanpflicht absehen, was besonders für größere Projekte zur Wärmeerzeugung von Bedeutung ist.
Neu: Projektmanager und Digitalisierung zur Verfahrensoptimierung
Das GeoBG sieht die Einführung eines Projektmanagers vor, der Genehmigungsbehörden bei der Abwicklung von Verfahren unterstützt. Obwohl er selbst keine Entscheidungen trifft, trägt er zur Beschleunigung bei. Vorgaben zur Digitalisierung und zur Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen sollen sicherstellen, dass Prozesse effizient und nachvollziehbar gestaltet werden. Diese Maßnahmen schaffen Synergien mit bestehenden Standards, wie sie im Bundes-Immissionsschutzrecht bereits etabliert sind.
Schadensabsicherung und Sicherheitsleistungen in der Geothermie
Ein weiteres Element des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes ist die vollständige Absicherung von Schäden im Zusammenhang mit Geothermieprojekten. Bergämter sollen zukünftig Sicherheitsleistungen von Unternehmen verlangen können, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Diese Regelung stärkt das Vertrauen in Geothermieprojekte und bietet zusätzliche Sicherheit für betroffene Regionen.
GeoBG als Treiber der Energiewende
Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz gibt die Bundesregierung der Wärmewende neuen Schwung. Der Entwurf setzt auf klare Zuständigkeiten, verkürzte Genehmigungsverfahren und den Einsatz moderner Technologien, um die ambitionierten Ziele des Koalitionsvertrags und der RED-III umzusetzen. Geothermie, Großwärmepumpen, Wärmespeicher und Fernwärmeleitungen werden so zu tragenden Säulen der klimaneutralen Energieversorgung.