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Gesetz zum Wettbewerbsregister gebilligt

07.07.2017

Gesetz zum Wettbewerbsregister gebilligt

Am 7. Juli 2017 wurde das von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung eines  Wettbewerbsregisters vom Bundesrat gebilligt.

Brigitte Zypries sagte dazu: ?Ich freue mich, dass der Bundesrat heute das Gesetz zur Einführung des Wettbewerbsregisters gebilligt hat. Mit dem Gesetz wollen wir effektiv gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität vorgehen. Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, dürfen nicht auch noch von öffentlichen Aufträgen und damit von Steuergeldern profitieren. Mit dem Register stellen wir sicher, dass die schwarzen Schafe von Vergaben ausgeschlossen werden. Damit schützen wir die weit überwiegende Zahl von Unternehmen, die sich an die Regeln halten.?

Eingetragen werden in das geplante Register bundesweit rechtskräftige Bußgeldentscheidungen und Verurteilungen beispielsweise für Bestechung, Preisabsprache, Menschenhandel, Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug zulasten öffentlicher Haushalte, Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung.

Werden dann bestimmte Wertgrenzen erreicht, sind Öffentliche Auftraggeber verpflichtet, das beim Bundeskartellamt geführte Register vor Erteilung des Zuschlags elektronisch abzufragen.

Bisher können Unternehmen zwar auch schon vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, allerdings ist es für öffentliche Auftraggeber schwierig nachprüfbar, wofür ein Unternehmen verurteilt wurde.

Das Gesetz wird nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

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