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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters

Ein weiterer Schritt in der Vergaberechtsreform ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters. Diesem hat das Bundeskabinett am 29. März 2017 zugestimmt.

Dieser wird nun als Regierungsentwurf den Bundesrat und den Bundestag beschäftigen. Voraus gegangen war die Einreichung eines Referentenentwurfs eines Gesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Februar 2017.

Ziel des Gesetzentwurfs zur Einführung eines Wettbewerbsregisters ist es, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an die Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und sich im Wettbewerb fair verhalten.
Die schriftliche Abfrage des Gewerbezentralregisters beispielsweise zu den bestehenden Abfragepflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Mindestlohngesetz werden durch eine elektronische Abfrage des Wettbewerbsregisters ersetzt. Somit wird der organisatorische Aufwand für öffentliche Auftraggeber verringert.

Mit dem in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts wurde das öffentliche Auftragswesen grundlegend geändert und wurden Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler ausgestaltet.

Quelle: www.forum-vergabe.de

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