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Handelsabkommen zwischen EU und Neuseeland

Die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland sollen sich verbessern. In der vergangenen Woche wurden die 2018 begonnen Verhandlungen für ein Handelsabkommen abgeschlossen. Damit könnte der bilaterale Handel um bis zu 30 Prozent wachsen und der EU-Export sich auf 4,5 Milliarden Euro erhöhen. Zudem sollen laut Prognosen die EU-Investitionen in Neuseeland um bis zu 80 Prozent steigen.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, erklärt, dass mit dem Handelsabkommen für beide Seiten wirtschaftliche und ökologische Vorteile erzielt werden. Zum einen entstehen neue wirtschaftliche Möglichkeiten, wie neuer Ausfuhrmöglichkeiten für Waren und Dienstleistungen für EU-Unternehmen und KMU. So wird zwischen EU und Neuseeland u. a. geplant,

  • Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abzuschaffen,
  • Nichtdiskriminierende Behandlung von EU-Investoren in Neuseeland und umgekehrt sicherzustellen, sowie die
  • Teilnahme von EU-Unternehmen an neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen zu verbessern.

Zum anderen enthält das Handelsabkommen Nachhaltigkeitsverpflichtungen, welche u. a. das Pariser Klimaabkommen einhalten. Dabei wurde auch die Möglichkeit von Sanktionen als letztes Mittel im Falle schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende arbeitsrechtliche Prinzipien oder bei Nichteinhaltung das Pariser Klimaabkommen geschlossen.

Die ausgehandelten Entwürfe zum Handelsabkommen werden in Kürze veröffentlicht.

Quelle: EU Kommission


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