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Handlungsanleitung Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in Sachsen-Anhalt hat im Rahmen des seit 12. März 2023 geltenden neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVerG LSA) Handlungsanleitungen veröffentlicht. Diese umfassen Erklärungen zur Tariftreue sowie zum Nachunternehmereinsatz.

So sind nach Formblatt „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz“ (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVerG LSA) Auftragnehmer im Fall eines Nachunternehmereinsatz verpflichtet,

  1. eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur vorzunehmen, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, welche ich/wir selbst einzuhalten verspreche(n),
  2. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
  3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
  4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
  5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

Das Formblatt „Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit“ ((§§ 11 und 13 Abs. 2 TVerG LSA) enthält ausführliche Informationen zur Beachtung der Tariftreue bei der Durchführung öffentlicher Aufträge.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt


Webinar: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt

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