eVergabe.de
evergabe.de-News

Kommunaler Investitionsrückstand wächst

Der Investitionsrückstand von Kommunen ist 2023 um rund 7 Milliarden auf rund 166 Milliarden Euro angestiegen. Das geht aus dem aktuellen KfW-Kommunalpanel hervor. Angesichts der Preiserhöhungen und der erheblichen Nachholbedarfe, die in den letzten Krisen deutlich geworden sind, kann dieser Anstieg jedoch als moderat bezeichnet werden.

Strukturelle Gründe des Investitionsstaus

Die größten Rückstände befinden sich laut Befragung bei Schulgebäuden, Straßen und Verwaltungsgebäuden. Als Hauptursachen für den Investitionsrückstand lassen sich vor allem strukturelle Gründe identifizieren. Finanzschwache Kommunen haben größere Schwierigkeiten, die laufende Instandhaltung ihrer Infrastruktur zu gewährleisten. Insgesamt geben 62 % der finanzschwachen Kommunen an, einen „gravierenden“ oder „nennenswerten“ Investitionsrückstand zu haben, im Vergleich zu 46 % unter den finanzstarken Kommunen.

Künftige Entwicklung

Die Erwartungen für die Entwicklung des Investitionsrückstands in den nächsten fünf Jahren sind nahezu gleich verteilt: 30 % gehen von einem Abbau aus, während 34 % mit einer Zunahme rechnen. In Bezug auf Schulen und Kitas erwarten 42 % bzw. 41 % eine Verbesserung, u. a. aufgrund der Initiierung mehrerer Projekte in den letzten Jahren und der Unterstützung durch Förderprogramme, um den zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Im Gegensatz dazu werden bei den Straßen größere Probleme gesehen und ein Anstieg des Investitionsrückstands erwartet.

Die Ergebnisse des KfW-Kommunalpanel sind in einem Gesamtbericht sowie in einer Kurzfassung abrufbar.

Hintergrund:
Das KfW-Kommunalpanel basiert auf einer Befragung der Kämmereien in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sowie allen Landkreisen. Seit 2009 wird diese jährliche Umfrage und bundesweit repräsentative Hochrechnung im Auftrag der KfW vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Der Schwerpunkt der Befragung liegt auf Aspekten wie der Finanzlage, Investitionstätigkeit und Finanzierung der Kommunen.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund


Der E-Vergabe-Dialog – Anwalt trifft Praxis

In diesem einzigartigen Format des Vergabedialogs treffen ein Praktiker, der als Vergabemanager tätig ist, und ein Vergabejurist aufeinander. Ihr Ziel ist es, praxisrelevante Probleme im Bereich der Vergabe von Aufträgen zu diskutieren und Lösungsansätze zu erarbeiten.


« Hamburg setzt auf innovative Beschaffungslösungen NRW: Städtebauförderung 2023 »
eVergabe.de