Machbarkeitsstudie: Gleichstellung im Vergaberecht
Seit der Vergaberechtsreform 2016 dürfen und sollen öffentliche Auftraggebende soziale Ziele berücksichtigen. Aufgrund des Gleichstellungsrechts müssen sie auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen, einschließlich der Vergabepraxis, beachten. Das Umweltbundesamt hat hierzu eine juristische Machbarkeitsstudie zur Gleichstellung im Vergaberecht veröffentlicht.
Die juristische Machbarkeitsstudie untersucht im Auftrag des Umweltbundesamts, ob und wie Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsaspekte im öffentlichen Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. Ziel ist es, die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen aufzuzeigen, um Gleichstellungsaspekte in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Die Studie soll einen Überblick über gesetzliche Anforderungen und Chancen bieten, insbesondere zur Integration von Geschlechtergerechtigkeit in das Verfahren des UBA als Bundesbehörde.
Quelle: Umweltbundesamt
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