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Modernisierung Bundesbau

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung das Ziel um, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mehr Freiheiten zu verschaffen.

Mit dem Gesetz sollen die wachsenden Bedarfe hinsichtlich der klimapolitischen Ziele des Bundes auch bei Bestandsbauten sowie bei künftigen Bauvorhaben bewerkstelligt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, die Digitalisierung im Bundesbau auf den aktuellen Stand zu bringen und Verfahren erheblich zu kürzen und zu vereinfachen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus werden auch das BImA-Gesetz und das BBR-Gesetz angepasst. So wird dem BImA u. a. die Zuständigkeit für den zivilen Bundesbau insbesondere auf deren Liegenschaften übertragen. Zudem soll die ministerielle Steuerung durch das Bundesfinanzministerium auf die Rechtsaufsicht beschränkt werden. Dem BBR soll mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung bei der Durchführung von Bauaufgaben eingeräumt werden.

Der Gesetzentwurf bringt, neben der bereits am 1. Oktober 2022 erfolgten Neufassung der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes, einen weiteren wesentlichen Schritt für die gemeinsame Reform des Bundesbaus auf den Weg.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen


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