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Update: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung hat zum geplanten Tariftreugesetz einen wichtigen Nachtrag beschlossen. So soll künftig ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro gelten. Nach Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig soll das Gesetz möglichst zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Meldung vom 27. April 2023

Die rot-rote Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt das Vergaberecht zu modernisieren. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes beschlossen.

Einführung Tariftreue- und Vergabegesetz 

Das Vergabegesetz von Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) wird durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt. Damit werden auch hier Tariftreueregelungen im Vergaberecht eingeführt. Auftragnehmer werden somit verpflichtet ihren Beschäftigten Tariflohn oder einen tarifgleichen Lohn zu zahlen und die geltenden Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Zudem sollen durch eine neue Vergabeordnung regionale und lokale Dienstleister bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. Bei der Angebotswertung soll künftig vermehrt auf die Wertschöpfung, Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit geachtet werden.

Erhöhung vergaberechtlicher Mindestlohn

Der vergaberechtliche Mindestlohn bleibt gemäß des aktuellen Vergabegesetzes als Entgeltuntergrenze bestehen. Gegenwärtig liegt der Mindestlohn bei 10,69 Euro (brutto). Da eine Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz des Bundes nicht unterschritten werden darf, dieser beträgt 12,00 Euro, soll zunächst auch in Mecklenburg-Vorpommern die Mindestlohnuntergrenze bei 12,00 Euro (brutto) liegen.

Wettbewerb im öffentlichen Personenverkehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetzt soll erstmals auch den Betreiberwechsel im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs regeln. Somit werden Unternehmen verpflichtet bei einem Betreiberwechsel die Beschäftigten des alten Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen zu übernehmen.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf an den Landtag übersandt. Ziel ist es, dass das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Herbst in Kraft tritt.

Quellen:
NDR (01.11.2023)
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern (27.04.2023)


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