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Nordrhein-Westfalen erhöht Wertgrenzen

Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat vorläufig mit einem Runderlass vom 1. Dezember 2023 die erhöhten Wertgrenzen verlängert. Damit reagiert das Ministerium auf den auslaufenden Runderlass vom 31. Dezember 2021, der zur Beschleunigung von Investitionen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemie dient.

Folgende Wertgrenzen gelten mit dem neuen Runderlass:

Direktauftrag und freiberufliche Leistungen

Direktaufträge können bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro sowie freiberufliche Leistungen bis zu einem Wert von 25.000 Euro angewendet werden.

Liefer- und Dienstleistungen

Für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben gilt die Wertgrenze von 100.000 Euro.

Bauleistungen

Hier liegen die Wertgrenzen bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Einzelauftragswerte für jedes Gewerk bei 750.000 Euro bzw. für den Gesamtauftragswert bei 1.250.000 Euro.

Freihändige Vergaben können für Einzelauftragswerte für jedes Gewerk bis zu einem Auftragswert von 75.000 Euro bzw. für den Gesamtauftragswert bis zu 125.000 Euro durchgeführt werden.

Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben sind in diesem Bereich bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro möglich.

Den Runderlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen kannst Du kostenfrei nachlesen.

Quelle: vergabe.nrw


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