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NRW: Eckpunkte für Änderung Landesentwicklungsplan

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben und die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten, hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung auf Eckpunkte zur notwendigen Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) verständigt.

In den unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erarbeiteten Eckpunkten soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Einklang mit den schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung und der Umwelt erfolgen.

Das LEP sieht dabei die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes vor, mit dem eine ausreichende Flächensicherung für die Windenergie in den Regionalplänen geschaffen wird. Zudem wird die 1500-Meter-Abstandsregel der Vorgängerregierung aufgehoben. Künftig sollen auch Kalamitätsflächen und beschädigte Forstflächen für die Erzeugung von Windenergie bereitgestellt werden. Doch auch die Gewerbe- und Industrieflächen insbesondere deren Abstandflächen großer Industriebauten sollen laut des LEPs künftig für Erneuerbare Energie genutzt werden.

Mit der LEP-Änderung wird auch die Flächenkulisse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erweitert. Dabei setzen hochwertige Ackerböden und eine besondere Bedeutung für den Biotopverbund weiterhin klare Grenzen.

Das federführende Ministerium wird im nächsten Schritt einen Entwurf für die konkreten Änderungen des Landesentwicklungsplans sowie einen Umweltbericht erarbeiten. Zudem wird die Windpotenzialstudie des Landes überarbeitet, um eine gerechte Verteilung der Windenergiebereiche auf die einzelnen Planungsregionen zu gewährleisten. Nach einer Beteiligung der Einwohner NRWs soll der neue Landesentwicklungsplan voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 beschlossen werden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW


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