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NRW: Erlass zur Unterbringung Geflüchteter

In einem gemeinsamen Erlass haben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten veröffentlicht.

Der Erlass gilt befristet bis zum 30. Mai 2024 richtet sich an die Bezirksregierungen sowie den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: vergabe.nrw


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