17. Juli 2024

Öffentliche Vergabe – Bayerische Initiative nur ein erster Schritt zur Neugestaltung

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) hat das Bayerische „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm 2030“ in Bezug auf die öffentliche Vergabe untersucht. Im Ergebnis sieht sie zwar einen ersten Schritt zur Neugestaltung der öffentlichen Vergabe. Aufgrund der Erhöhung der Wertgrenzen droht Start-Ups und innovativen Unternehmen ein erschwerter Marktzugang.

Die IfM-Studie (Institut für Mittelstandsforschung) zeigt, dass Direktaufträge und freihändige Vergaben vor allem Unternehmen begünstigen, die den Vergabestellen bereits bekannt sind und sich bewährt haben. Auch bei offenen Verfahren und öffentlichen Ausschreibungen, die allen Unternehmen offenstehen, identifizierte die IfM-Studie zahlreiche Hemmnisse, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benachteiligen.

Bürokratische Hürden bei öffentlichen Ausschreibungen

Kritisiert werden fehlende Erläuterungen zu Ausschreibungen, die schwierige Erreichbarkeit von Vergabestellen, geringe Anwenderfreundlichkeit digitaler Plattformen sowie dass die Ausschreibungen zu hohe Anforderungen stellen. Es gäbe zwar grundsätzlich Möglichkeiten, diese Hemmnisse zu beseitigen und den Vergabeprozess mittelstandsfreundlicher zu machen. Oft werden diese aber nicht realisiert, weil es den Vergabestellen an den nötigen personellen und finanziellen Ressourcen mangelt.

Harmonisierung des Vergaberechts: Weniger Bürokratie, mehr Chancen für den Mittelstand

Eine Vereinheitlichung des Vergaberechts in Deutschland würde Erleichterungen für die Unternehmen, effizientere Prozesse der Vergabestellen und nutzerfreundliche Digitalisierungsmaßnahmen ermöglichen. Dabei könnte man auch von einem sturen zu einem flexiblen Ansatz wechseln, der beispielsweise auf Nachweise verzichtet. Das würde mehr Risiken mit sich bringen, aber auch die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Vergabestellen entlasten.

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn

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