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Orientierungshilfe: Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat für öffentliche Auftraggeber eine Orientierungshilfe zum Thema Datenschutz als Vergabekriterium erstellt. Diese soll öffentlichen Stellen im Freistaat Bayern systematisch aufzeigen, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten sind und wie diese zielführend genutzt werden können.

Der Landesdatenschutzbeauftragte erläutert in dem Dokument, wie öffentliche Stellen in Bayern unter Berücksichtigung der jüngsten Entscheidungen von Vergabekammern und Gerichten Einfallstore für datenschutzrechtliche Anforderungen in Beschaffungsprozessen zielführend nutzen können. Das Papier behandelt auch die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für Cloud-Leistungen und stellt Datenschutzrecht und Vergaberecht im Verbund dar.

Quelle: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz


Der E-Vergabe-Dialog – Anwalt trifft Praxis


David Jahnke stellt als Praktiker konkrete Probleme im Vergabealltag vor, die dann von Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Marc Pauka besprochen werden. Durch die einzigartige Kombination von Praxiserfahrung und juristischer Expertise liefert der Vergabedialog hilfreiche Lösungsansätze für den Alltag von Vergabestellen.


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