OLG Düsseldorf: Rahmenvereinbarung ohne gesicherte Haushaltsmittel ist nicht vergabereif
Das OLG Düsseldorf entschied, dass eine Rahmenvereinbarung ohne gesicherte Finanzierung nicht vergabereif ist. Im konkreten Fall fehlten Haushaltsmittel für einen Großteil des Auftragsvolumens. Dies führte zur Unzulässigkeit der Vergabe.
Gesicherte Haushaltsmittel als Voraussetzung für Rahmenvereinbarungen
Öffentliche Auftraggeber müssen Bieter über Finanzierungsrisiken bei Rahmenvereinbarungen informieren. Fehlt diese Transparenz, können Bieter keine realistische Kalkulation vornehmen. Dies verstößt gegen das Transparenzgebot.
WEBINAR
Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen
Dieses Webinar gibt Dir einen Überblick über die Besonderheiten der Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen. Damit kannst Du deinen Vergabealltag rechtssicher gestalten und Dich vor Risiken schützen.
Mehr erfahrenAnforderungen an die Vergabereife bei Rahmenvereinbarungen
Zur Vergabereife gehört, dass die Finanzierung des Projekts im Wesentlichen gesichert ist. Bei Rahmenvereinbarungen muss zumindest eine begründete Erwartung bestehen, dass Haushaltsmittel für den gesamten Bedarf bereitgestellt werden. Eine Rahmenvereinbarung darf also nicht für hypothetische Bedarfe genutzt werden. Sie muss auf einem konkreten Bedarf und einer ernsthaften Vergabeabsicht basieren. Andernfalls liegt ein Missbrauch vor.
Konsequenzen für die Praxis
Öffentliche Auftraggeber sollten vor Abschluss einer Rahmenvereinbarung sicherstellen, dass die Finanzierung für den gesamten Bedarf gesichert oder zumindest wahrscheinlich ist. Andernfalls riskieren sie die Unwirksamkeit der Vergabe.
Quelle: OLG Düsseldorf