Reallabore-Gesetz beschlossen: Innovationen einfacher erproben
Berlin, 19. Mai 2025 – Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Reallabore-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, innovative Technologien unter realen Bedingungen leichter testen zu können und außerdem das regulatorisches Lernen zu fördern.
Neue Freiräume für Unternehmen
Reallabore ermöglichen es, zeitlich befristet von gesetzlichen Vorgaben abzuweichen, um z. B. autonome Fahrzeuge, Telemedizin oder neue Mobilitätslösungen zu erproben. Der Entwurf zum Reallabore-Gesetz schafft nun eine einheitlichere und innovationsfreundlichere Genehmigungspraxis.
Innovationsportal startet im Mai
Zentrale Neuerung ist das Reallabore-Innovationsportal, das ab dem 22. Mai 2025 im Pilotbetrieb startet. Es bietet Informationen, Beratung und Vernetzung für Unternehmen und Behörden. Zugleich werden neue Gesetze künftig auf mögliche Experimentierklauseln geprüft.
Reallabore-Gesetz als Chance für öffentliche Auftraggeber
Für öffentliche Auftraggeber bieten Reallabore die Möglichkeit, innovative Technologien frühzeitig und rechtssicher zu erproben – etwa im Mobilitätssektor, bei digitalen Verwaltungsprozessen oder im Bauwesen. Durch den temporären Verzicht auf bestimmte rechtliche Vorgaben können Behörden gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft konkrete Lösungen testen, bevor sie in die Breite gehen. Das erleichtert nicht nur fundierte Bedarfsanalysen, sondern kann auch helfen, spätere Ausschreibungen praxisnäher, wirtschaftlicher und innovationsfreundlicher zu gestalten. Das neue Gesetz schafft dafür einen klaren Rahmen und stärkt die Rolle von Auftraggebern als aktive Mitgestalter im Innovationsprozess.