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Sachsen-Anhalt: Neue Auftragswerteverordnung

Das Land Sachsen-Anhalt hat eine neue Auftragswerteverordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge bekanntgegeben. Die Verordnung vom 14. Dezember 2023 gilt für das gesamte Jahr 2024 und bringt folgende Änderungen mit sich:

Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen

Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) können bis zu einem Auftragswert von 221.000 Euro durchgeführt werden. Diese Wertgrenze gilt auch für die Durchführung von Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb.

Leistungen mit einem Nettoauftragswert von bis zu 10.000 Euro können ohne ein Vergabeverfahren (Direktkauf) beschafft werden. Diese Regelung gilt unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Sachsen-Anhalt schreibt flexibel aus

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Beschaffung von Bauleistungen

Öffentliche Aufträge von Bauleistungen nach VOB/A können bis zu einem Wert von 5,538 Millionen Euro in Form einer Beschränkten Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro kann die Freihändige Vergabe angewendet werden. Allerdings sind Auftraggeber ab einem Auftragswert von 20.000 Euro verpflichtet mindestens drei Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Die Form des Direktkaufs ist bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro und unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze möglich.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt e. V.

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