Sachsen beschleunigt Straßenbau mit neuer Gesetzesnovelle
Das sächsische Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes zur Anhörung freigegeben. Ziel der Novelle ist es, Straßen, Brücken und Stützmauern künftig ohne aufwändiges Planfeststellungsverfahren zu sanieren. Damit will Sachsen den Straßenbau beschleunigen.
Neues Gesetz spart Zeit und Ressourcen
Ein zentrales Element der Reform ist die Abschaffung der Pflicht zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei kleineren Straßenbaumaßnahmen. Dies betrifft unter anderem Brückenersatzneubauten sowie den Anbau von Radwegen. Durch diese Maßnahme will Sachsen den Straßenbau beschleunigen und Zeit sowie Ressourcen sparen.
Erleichterungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur
Ein weiteres Anliegen der Gesetzesänderung ist die Erleichterung des Mobilfunkausbaus entlang von Staats- und Kreisstraßen. Die zuständige Straßenbaubehörde kann künftig die Zustimmung zur Errichtung von Telekommunikationslinien erteilen. Damit entfällt das bisher geltende Anbauverbot und Sachsen kann den Straßenbau auch in Bezug auf die digitale Infrastruktur beschleunigen.
Mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger
Der Entwurf sieht vor, die Einsicht in Straßen- und Bestandsverzeichnisse zu erleichtern und so die Transparenz über den Status öffentlicher Straßen zu erhöhen. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger besser nachvollziehen können, welche Straßen saniert werden und wie Sachsen den Straßenbau beschleunigen will.
Praxisorientierte Verbesserungen für Kommunen
Neben den Hauptänderungen enthält der Entwurf zahlreiche praxisorientierte Verbesserungen für die kommunale Ebene. Dazu gehört beispielsweise der Schutz von Straßenbeleuchtungsanlagen. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, den Straßenbau in Sachsen zu beschleunigen und gleichzeitig die kommunalen Handlungsspielräume zu stärken.
Geplante Umsetzung im Sommer 2025
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens plant die Landesregierung, den Gesetzentwurf im Sommer 2025 in den Sächsischen Landtag einzubringen. Ziel ist es, die Gesetzesänderung noch vor Jahresende umzusetzen und damit den Straßenbau in Sachsen nachhaltig zu beschleunigen.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
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