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Sachsen: Novelle des Straßengesetzes

Die sächsische Landesregierung hat grünes Licht für die Novelle des Straßengesetzes gegeben. Mit der Änderung reagiert Sachsen auf die Neuordnung der Bundesfernstraßenverwaltung. Im Januar 2021 wurde die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen in Sachsen vom Freistaat auf den Bund übertragen. Diese Änderung wird nun im Sächsischen Straßengesetz nachvollzogen, um die rechtliche Grundlage an die neue Situation anzupassen.

Die Novelle des Straßengesetzes zielt darauf ab, Planungsverfahren im Straßenbau zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies soll die zügige Umsetzung von Infrastrukturprojekten und die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Freistaat Sachsen fördern. So sollen Planfeststellungen für den Anbau von Radwegen an Staats- und Kreisstraßen sowie für kleine Straßenbaumaßnahmen entfallen. Darüber hinaus soll die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen verlängert werden.

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Mit der Novelle soll auch der Ausbau von Mobilfunknetzen beschleunigt und erleichtert werden. In diesem Zusammenhang soll das Anbauverbot für Telekommunikationslinien entlang von Staats- und Kreisstraßen aufgehoben werden. Zudem kann die zuständige Straßenbaubehörde die Zustimmung zur Errichtung einer Telekommunikationslinie erteilen.

Um den Wechsel der Straßenbaulast zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird zukünftig eine sogenannte Pauschalzahlung eingeführt. Diese Zahlung dient der Abgeltung der bisherigen Einstandspflicht des alten Straßenbaulastträgers. Die Pauschalzahlung kann dann flexibel für die betroffene Straße oder für andere Straßen verwendet werden.

Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt in den Sächsischen Landtag eingebracht.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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