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Statistik der Nachprüfungsverfahren 2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die statistischen Meldungen der Vergabekammern und Vergabesenate der Oberlandesgerichte für Nachprüfungsverfahren des Jahres 2020 herausgegeben. Diese sind vom forum vergabe e. V. mit textlichen Ergänzungen und zusammen mit den Statistiken der Jahre 1999 bis 2019 veröffentlicht worden.

Beim Blick auf die Zahlen kann festgestellt werden, dass die Zahl der Anträge insgesamt deutlich über dem Wert des Vorjahres liegt (988 gegenüber 799 im Jahr 2019), damit aber wiederum fast dem langjährigen Mittelwert von 982 entspricht. Ebenso ist die Quote der nicht zugestellten Anträge (6,5 %) stabil in Bezug auf die Vorjahre und den Mittelwert von 5,83 %.

Die Rücknahmen waren mit 42,4 % so hoch wie seit 2007 nicht mehr und lagen auch deutlich über dem Mittelwert von 38,24 %. Für Antragsteller sicherlich eine der interessantesten Zahlen ist die Quote der Fälle, die zugunsten der Antragsteller entschieden wurde. Hier gab es in den letzten Jahren immer wieder geringere Schwankungen, der aktuelle Wert von 13,3 % liegt etwas unter dem langjährigen Mittelwert von 14,61 %. Eine große Abweichung nach unten gab es bei den Beschwerden zum Oberlandesgericht. Lag er im Jahr 2019 relativ noch bei 20,2 % und damit nahe dem Mittelwert von 21,11 %, wurde im letzten Jahr nur noch in 13,5 % der Fälle Beschwerde eingelegt. Von diesen Beschwerden waren anschließend 16,5 % erfolgreich.

Quelle: forum vergabe e. V.

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