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Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zum Entwurf der Unterschwellen-Vergabeordnung (UVgO)

25.10.2016

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zum Entwurf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gegenüber dem BMWi Stellung genommen.

Demnach sollten bei der sachgerechten Ausgestaltung eines Unterschwellenvergaberechts folgende drei Leitlinien im Vordergrund stehen:

  • Sinnvolle Regelungen aus dem Oberschwellenvergaberecht, die ein Mehr an Gestaltungsspielraum und Flexibilität sowohl für Auftraggeber und Unternehmen bringen, müssen auch auf das Unterschwellenvergaberecht übertragen werden.
  • Einschränkende, die Gestaltungsspielräume von Auftraggebern und Unternehmen einengende und ihren administrativen Aufwand erhöhende Regeln aus dem Oberschwellenvergaberecht dürfen nicht auf den Unterschwellenbereich übernommen werden.
  • Im Unterschwellenvergaberecht müssen im Vergleich zum Oberschwellenvergaberecht zusätzliche Erleichterungen und Flexibilisierungen vorgenommen werden. Ein ?EU-vergaberechtliches Denken? auch für das Unterschwellenrecht ist daher fehl am Platz.

Den vollständigen Wortlaut finden Sie auf den Internetseiten des DStGB: Stellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (PDF-Dokument)

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