Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußert sich zum Entwurf der Unterschwellen-Vergabeordnung (UVgO)
25.10.2016
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Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gegenüber dem BMWi Stellung genommen.
Demnach sollten bei der sachgerechten Ausgestaltung eines Unterschwellenvergaberechts folgende drei Leitlinien im Vordergrund stehen:
- Sinnvolle Regelungen aus dem Oberschwellenvergaberecht, die ein Mehr an Gestaltungsspielraum und Flexibilität sowohl für Auftraggeber und Unternehmen bringen, müssen auch auf das Unterschwellenvergaberecht übertragen werden.
- Einschränkende, die Gestaltungsspielräume von Auftraggebern und Unternehmen einengende und ihren administrativen Aufwand erhöhende Regeln aus dem Oberschwellenvergaberecht dürfen nicht auf den Unterschwellenbereich übernommen werden.
- Im Unterschwellenvergaberecht müssen im Vergleich zum Oberschwellenvergaberecht zusätzliche Erleichterungen und Flexibilisierungen vorgenommen werden. Ein ?EU-vergaberechtliches Denken? auch für das Unterschwellenrecht ist daher fehl am Platz.
Den vollständigen Wortlaut finden Sie auf den Internetseiten des DStGB: Stellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (PDF-Dokument)