25. April 2024

Thüringen: Novelle E-Government-Gesetz beschlossen

Mit der beschlossenen Novellierung des E-Government-Gesetzes will Thüringen den Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter vorantreiben. Mit dem Gesetzentwurf soll auch die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung verbessert werden.

Digitale Verwaltung in Thüringen: Übergangsfrist bis 2029 verlängert

Um den Umstieg auf eine durchgängig elektronische Vorgangsbearbeitung in der Verwaltung zu erleichtern, wird der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. Behörden erhalten damit mehr Zeit erforderliche technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

Während dieser Zeit können Behörden flexibel elektronische Schriftformsetzungen zulassen. Damit können Bürger auch digitale Anträge stellen und Bescheide erhalten, wenn diese eigentlich in Papierform vorgeschrieben sind.

Interkommunale Zusammenarbeit im Digitalisierungsbereich

Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung. Angesichts der wachsenden Komplexität und des Umfangs der IT-Aufgaben in der Verwaltung schließen sich immer mehr Kommunen zusammen, um diese gemeinsam zu bewältigen.

Landkreisen soll es ermöglicht werden, spezifische Aufgaben und Funktionen in den Bereichen E-Government, IT-Infrastruktur und Verwaltungsdigitalisierung zu übernehmen und diese dauerhaft wahrzunehmen.

Quelle: Finanzministerium des Freistaat Thüringen

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