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Thüringen verlängert erleichterte Auftragsvergabe

Das Thüringer Wirtschaftsministerium verlängert infolge der anhaltenden wirtschaftlichen Lage die im April 2020 eingeführten vergaberechtlichen Erleichterungen bis zum 30. Juni 2023. Somit gelten weiterhin die angehobenen Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.

Somit kann die Vergabe von Bauaufträgen bis zu einem Nettoauftragswert von 3 Millionen Euro in Form einer Verhandlungsvergabe oder einer Beschränkten Ausschreiben erfolgen. Bei Liefer- und Dienstleistungen können die genannten Verfahrensarten bis zu einem Nettoauftragswert von 215.000 Euro genutzt werden.

Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft


Vergabe und Rechtsschutz nach dem Thüringer Vergabegesetz

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