ThürVVöA mit evergabe.de sicher umsetzen
Mit der aktualisierten Thüringer Verwaltungsvorschrift zur öffentlichen Auftragsvergabe (ThürVVöA), Stand 27.03.2025, zieht das Land die Zügel bei der elektronischen Kommunikation deutlich an. Wer heute E-Vergabe betreibt, muss nicht nur digital, sondern vor allem sicher, nachvollziehbar und regelkonform handeln.
Besonders betroffen: die elektronische Angebotsabgabe und Kommunikation per E-Mail. Die neuen Anforderungen machen klar: Einfache E-Mails genügen längst nicht mehr. Es braucht verschlüsselte Übertragungswege, eine lückenlose Protokollierung und technische Maßnahmen zur Nachvollziehbarkeit und Integrität.
Alle Anforderungen der ThürVVöA mit evergabe.de erfüllen
Die verschärften Vorgaben der ThürVVöA klingen erst einmal nach zusätzlichem Aufwand – müssen sie aber nicht sein. Denn mit evergabe.de bist du sofort auf der sicheren Seite – ohne Umstellung, ohne Zusatzkosten, ohne Risiko.
✔ Rechtssicher & konform:
Du musst dir keine Gedanken um Verschlüsselung, Nachvollziehbarkeit oder Protokollierung machen – das übernimmt unsere Plattform für dich. evergabe.de erfüllt bereits heute alle Anforderungen der neuen ThürVVöA. Die verschlüsselte Kommunikation, die digitale Angebotsabgabe und die revisionssichere Dokumentation sind vollständig integriert – und das standardmäßig.
✔ Kein zusätzlicher Aufwand:
Du brauchst keine externen Prüfprozesse oder technischen Anpassungen. Alles, was du brauchst, ist bereits in evergabe.de enthalten. Du führst deine Vergabeverfahren wie gewohnt durch – wir sorgen im Hintergrund dafür, dass alles den rechtlichen Vorgaben entspricht.
✔ Einfach & effizient:
Die Bedienung bleibt für dich so einfach wie gewohnt. Du profitierst vom Komfort der digitalen Kommunikation – mit der Sicherheit, dass alles rechtlich abgesichert ist. Die Angebote deiner Bieter werden vollständig digital, sicher und nachvollziehbar entgegengenommen und archiviert.
✔ Zukunftssicher:
Du musst dich nicht um Gesetzesänderungen kümmern – das machen wir für dich. Unsere Plattform wird laufend weiterentwickelt und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Auch die aktuellen Änderungen in Thüringen sind bereits vollständig berücksichtigt.
Quelle: IHK Thüringen