1. Februar 2024

Verbände warnen vor „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

Mehrere Verbände haben sich in einem eindringlichen öffentlichen Appell gegen die konkreten Pläne des Bauministeriums zur Umsetzung des „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung von Wohnungsbau ausgesprochen. Die Pläne sehen vor, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen bis Ende 2026 von den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) weitreichend abgewichen werden kann.

„Bau-Turbo“ gefährdet nachhaltige Stadtentwicklung

Die BAK befürchtet, dass die neue Regelung zu einer unkontrollierten Zersiedelung führen wird. Insbesondere in Randlagen, Grün- und Sportflächen seien ungeeignete Standorte für Wohnbebauung. Dies widerspreche nicht nur den Prinzipien des Umweltschutzes, sondern auch den Bedürfnissen der Bevölkerung. Denn in diesen Bereichen befinden sich oft wichtige Naherholungsgebiete und soziale Infrastrukturen.

Geplante Regelungen ignorieren vorhandene Baulandressourcen

Die BAK kritisiert zudem, dass der Gesetzesentwurf bestehende Baulandressourcen ignoriert. Es gibt bereits genehmigte Projekte und unbebaute Baulücken mit vorhandenem Planungsrecht. Diese Ressourcen sollten zunächst ausgeschöpft werden, bevor neue Flächen versiegelt werden.

Die BAK fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des § 246e BauGB. Die Regelung sollte so geändert werden, dass sie die Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung unterstützt. Dazu gehört insbesondere, dass die Innenentwicklung gefördert und die Zersiedelung verhindert wird.

Den „Appell gegen die Einführung des „Bau-Turbo“ – § 246e Baugesetzbuch“ kannst Du auf der Website der Bundesarchitektenkammer nachlesen.

Quelle: Bundesarchitektenkammer

Cookieeinstellungen