eVergabe.de
evergabe.de-News

Vergabegesetz Sachsen-Anhalt soll überarbeitet werden

Die Koalition in Magdeburg treibt den Bürokratieabbau voran und vereinfacht die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt. CDU, SPD und FDP bringen eine Gesetzesänderung auf den Weg, die das Tariftreue- und Vergabegesetz betrifft. Sie stärken die Wirtschaft und die Kommunen durch angehobene Schwellenwerte bei der Auftragsvergabe.

Die Koalition hebt die Schwellenwerte im Vergaberecht Sachsen-Anhalt temporär an. Dienstleistungen bis zu 221.000 Euro fallen künftig unter vereinfachte Dokumentationspflichten. Bauleistungen bis zu rund 5,5 Millionen Euro profitieren ebenfalls von erleichterten Verfahren. Diese Änderung ermöglicht eine zügige Ausführung von Bauprojekten und stärkt die lokale Wirtschaft.

Die Wirtschaft und das Handwerk begrüßen die Reform des Vergaberechts Sachsen-Anhalt. Vor allem kleine und mittlere Betriebe wie Handwerksbetriebe, Maler und Elektrofirmen profitieren von den vereinfachten Vergabeprozessen. Die Reform zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und den Bewerbungsprozess für öffentliche Aufträge zu erleichtern.

Trotz positiver Rückmeldungen aus Wirtschaft und Kommunen bleibt Kritik bestehen. Entlohnungsfragen über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus sind weiterhin ein Thema. Auch die Opposition und Gewerkschaften wie der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisieren die Reform des Vergaberechts Sachsen-Anhalt. Sie befürchten, dass das Gesetz ausgehebelt wird und nur noch zehn Prozent der Auftragsvergaben erfasst werden. Die Grünen fordern eine umfassende Anhörung von Unternehmen, Gewerkschaften und Kommunen im weiteren Beratungsprozess.

Quelle: MDR

eLEARNING

Mehr erfahren

Meldung vom 24. Januar 2025

Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt hat beschlossen, das bestehende Tariftreue- und Vergabegesetz zu überarbeiten. Dieser Beschluss folgte auf eine Landtagsdebatte und mehrwöchige Diskussionen.

Bereits im November 2023 äußerte die CDU in Sachsen-Anhalt, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz einer Überprüfung bedürfe. Mittelständische Verbände beklagten den hohen bürokratischen Aufwand, der mit dem Gesetz einhergeht. Am 19. Dezember debattierte der Landtag über einen Antrag der AfD, der die Abschaffung des Gesetzes forderte.

Die Landesregierung hat einen Prozess eingeleitet, um die Verfahren zu vereinfachen und die bürokratischen Hürden für Unternehmen und Kommunen zu reduzieren. Dabei sollen jedoch die Hauptziele des Gesetzes, nämlich faire Arbeitsbedingungen, Tariftreue und die Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen, beibehalten werden.

Anfang Dezember traf sich der Wirtschaftsminister mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, gewerblichen Kammern, Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern. Die Vertreter identifizierten gemeinsam
Anwendungshindernisse des Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt und suchten nach Lösungen. Die Landtagsausschüsse werden die Ergebnisse dieser Gespräche zeitnah vorgestellt bekommen.

Hintergrund:
Das novellierte Tariftreue- und Vergabegesetz trat Anfang 2023 in Kraft. Es sieht vor, dass öffentliche Aufträge bevorzugt an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflohn zahlen. Für Betriebe, die dies nicht erfüllen können, gilt ein landesspezifisch festgelegter Vergabe-Mindestlohn. Trotz der Kritik an bürokratischen Hürden und Dokumentationspflichten bleibt das Ziel des Gesetzes, faire Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsfairness zu gewährleisten.

Quelle: MDR

« Umweltbundesamt untersucht: Erneuerbare Wärmeversorgung in Mietgebäuden E-Rechnung: Modernisierung der Rechnungsverarbeitung in Bayern »
eVergabe.de