Verstößt Deutschland gegen EU-Vergaberichtlinien?
Öffentliche Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes müssen nach den geltenden EU-Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen unter der Beachtung der Vergabegrundsätze (Transparenz, Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung) öffentlich ausgeschrieben werden. Die Europäische Kommission hat Mitte Juli 2021 die deutschen Rechtsvorschriften analysiert und ist zu der Ansicht gelangt, dass diese nicht mit den EU-Richtlinien vereinbar sind.
Dabei geht es insbesondere um die Berechnung von Architekturleistungen, die Befreiung von Rettungsdiensten von Vergabevorschriften sowie die fehlende Begriffsbestimmung von „Postdiensten“.
Die Bundesrepublik Deutschland kann innerhalb von zwei Monaten zu den genannten Punkten der EU Kommission Stellung nehmen. Sollte Deutschland diese Frist unbeantwortet verstreichen lassen, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen.
Quelle: Europäische Kommission
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