Hygieneregeln Corona
Maßnahmen zum Schutz
Seit 3. April 2022 sieht die geltende Sächsische Corona-Schutzverordnung folgende Empfehlungen im Hinblick auf Maske, Abstand und die allgemeinen Hygieneregeln vor:
Teilnehmer
Es ist kein Nachweis zum Impf-, Test- oder Genesenenstatus vorzulegen. Falls man sich krank fühlt, kann gern eine Vertretung zum Seminar geschickt werden. Sollte ein Teilnehmer aufgrund von Vorerkrankungen, mehreren Grunderkrankungen oder seinem Alter unsicher sein, empfehlen wir ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt, ob eine Teilnahme am Seminar mit Risiken behaftet ist. Wir behalten uns vor, Teilnehmer mit sichtbaren Symptomen vom Seminar auszuschließen.
Nachweis
Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen vom 3. April 2022 entfällt die Nachweispflicht in Sachsen sowie in allen unseren weiteren Seminarstandorten (Sachsen-Anhalt und Niedersachsen).
Gruppengröße
Die Gruppengröße in den Seminaren variiert je nach Standort. Fragen dazu beantworten wir gern.
Regeln
Wir informieren vor Beginn des Seminars über das Hygiene-Konzept sowie allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie die Handhygiene, Husten- und Schnupfenhygiene. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske bzw. FFP2-Maske ist freiwillig.
Seminarraum
Das Seminar findet ausschließlich im Seminarraum statt, dass durch Öffnen von Fenstern regelmäßig belüftet wird. Dafür gibt es vermehrt kleine Pausen. Wir achten auf eine intensive Raum- und Sanitärhygiene.
Technik
Unsere PC-Technik wird vor jedem Seminar desinfiziert.
Hygiene
Im Seminarraum und im Eingangsbereich stehen Desinfektionsmittel bereit. In den Sanitärräumen sind Seife und Papierhandtücher zum Hände waschen vorhanden.
Verpflegung
Bei unserem Verpflegungsangebot in den Seminaren achten wir auf Hygiene.
Mitarbeiter
Sofern Unterstützung am Platz bei Praxisanleitungen erforderlich ist, trägt unser Referent auf Nachfrage gern einen Mund-Nasen-Schutz.
Ansprechpartner vor Ort
Anna Freudenberg ist Ansprechpartnerin vor Ort und verantwortlich für die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes. Falls ein Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach dem Besuch bei der eVergabe.de GmbH einen positiven Corona-Test erhält, bitten wir um entsprechende Information. (Tel.: +49 351 41093-3409).
Nachverfolgung
Als Veranstalter sind wir verpflichtet vorrangig die Corona-Warn-App für die Kontakterfassung via QR-Code einzusetzen. Falls ein Teilnehmer kein Nutzer der App ist, ist er verpflichtet uns folgende Angaben zur Verfügung zu stellen: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Anschrift der Besucher sowie Zeitraum und Ort des Besuchs. Die Daten werden vier Wochen nach dem Besuch, unter Beachtung der DSGVO, vernichtet.