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EU-Vergabereform: Losvergabe wird Standard

Die geplante Reform der EU-Vergaberichtlinien erleichtert den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für KMU durch die Losvergabe und setzt auf fairen Wettbewerb.

Die EU plant eine grundlegende Überarbeitung der Vergaberichtlinien bis Ende 2026. Im Mittelpunkt steht die Losvergabe, also die Aufteilung großer öffentlicher Aufträge in kleinere Einheiten. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat den Vorschlag zur Reform bereits angenommen. Neben der Losvergabe soll künftig das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anstelle des niedrigsten Preises entscheidend sein.

In Deutschland gilt die Losvergabe im Vergaberecht schon jetzt als bevorzugte Praxis. Öffentliche Aufträge sollen, soweit möglich, in Fach- oder Teillose unterteilt werden. Laut dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat sich diese Methode bewährt, da sie für fairen Wettbewerb sorgt und KMU stärker einbindet. Auf europäischer Ebene soll dieses Prinzip nun ebenfalls als Standard etabliert werden.

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Die Reform der EU-Vergaberichtlinien zielt darauf ab, Prozesse zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Zudem soll die Digitalisierung stärker vorangetrieben werden. Wichtig ist dabei, dass die neuen Regelungen den Zugang für KMU erleichtern und keine zusätzlichen Hürden schaffen, die kleinere Unternehmen benachteiligen könnten.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt den im Binnenmarktausschuss angenommenen Initiativbericht ausdrücklich. Er sieht in der Losvergabe eine wichtige Maßnahme, um Handwerksbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Dabei betont der Verband die Notwendigkeit, Regelungen wie verpflichtende Tarifbindungen zu vermeiden, da diese den bürokratischen Aufwand erhöhen und die Teilnahme kleiner Unternehmen erschweren könnten.

Der ZDB warnt davor, die Fortschritte auf EU-Ebene durch nationale Regelungen zu gefährden, die die Losvergabe schwächen könnten. In Deutschland müsse weiterhin der Wettbewerb gestärkt und der Mehraufwand für Betriebe minimiert werden. Zusätzliche Anforderungen könnten den eigentlichen Zweck der Reform – die Förderung des Mittelstands – konterkarieren.

Quelle: Reform der EU-Vergaberichtlinien: Losvergabe soll zur Regel werden

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