eVergabe.de
Losvergabe
evergabe.de-Glossar
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Was ist eine Losvergabe?

Das Gebot der losweisen Aufteilung eines Auftrages (§ 5 VOB/A) soll kleine und mittelständische Unternehmen befähigen, Angebote abzugeben, zu deren Durchführung ihr Unternehmen (noch) in der Lage ist. Es soll jedoch nicht durch Vermehrung der abzuschließenden Verträge allen Unternehmen, auch solchen, die den gesamten Leistungsumfang ohne Schwierigkeiten bieten können, generell eine Erhöhung der Zuschlagschancen erbringen.

Die Zahl und Größe der Lose muss sich daran orientieren, dass sich tatsächlich kleine und mittlere Unternehmen um Teilaufträge bewerben können. Allerdings muss man dabei nicht so weit gehen, dass sich alle potentiellen Bewerber an dem Wettbewerb beteiligen können, ohne gezwungen zu sein, Bietergemeinschaften zu bilden. Dies schränkt den Wettbewerb in unzulässiger Weise ein.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Mit evergabe.de können Auftraggeber losweise ausschreiben und kleinen und mittelständischen Unternehmen Zuschlagschancen ermöglichen.



Entdecke die neue Art der Vergabe

Verabschiede Dich von langwierigen Angebotsanfragen und mühsamen Dokumentationen!

Die Verhandlungsvergabe beziehungsweise die Freihändige Vergabe ist mit evergabe.de noch einfacher. Hier bekommst Du mehr Übersicht, hast weniger Arbeit und es fühlt sich trotzdem wie E-Mail an.


eVergabe.de